In der Medizin- und Pharmabranche müssen die Bedruckung und die Kennzeichnung von Produkten und Verpackungen zuverlässig erfasst und geprüft werden, um Produktverwechselungen durch Fehletikettierung auszuschließen und um die Rückverfolgbarkeit der Inhaltsstoffe und Endprodukte zu gewährleisten.
Maßgeblich für die Anforderung an elektronischen Datenaufzeichnungen und elektronischen Unterschriften im Bezug zur Produktionsüberwachung ist die FDA Anforderung 21 CFR Part 11 oder der EU Gmp Leitfaden Annex 11.
GAMP ist die englische Abkürzung für Good Automated Manufacturing Practice und bedeutet "gute Herstellungspraxis". Darunter versteht man die Richtlinie, um die Qualität der Herstellung von z. B. Arzneimittel, Wirkstoffen, Kosmetika und Lebensmittel zu sichern. Neben der Herstellung werden in der GAMP-Richtlinie auch Qualitätsansprüche an die Verarbeitung, Verpackung und Lagerung gestellt.
Wenn die GAMP-Richtlinien nicht eingehalten werden, dürfen Unternehmen keine entsprechenden Produkte herstellen.
Die wichtigste regulatorische Grundlage bildet die Norm 21 CFR Teil 11 zu elektronischen Datenaufzeichnungen und elektronischen Unterschriften der US-amerikanischen Gesundheitsbehörde FDA (Food and Drug Administration). Außerdem gelten noch weitere sowohl länderspezifische als auch branchenspezifische Regularien.
In Branchen, z. B. der Pharmaindustrie oder der Genuss- und Nahrungsmittelindustrie, gelten verschiedene Bestimmungen bezüglich der Rückverfolgbarkeit und Dokumentation von Produktionsdaten. Dazu zählen unter anderem folgende Bestimmungen:
Hierbei muss gewährleistet werden, dass
Die in diesen Dokumenten enthaltenen Anforderungen an das Kamerasystem werden seitens i-mation GmbH durch die GampBOX vollumfänglich erfüllt.
Sie möchten mehr über unsere GampBOX für die Medizin- und Pharmabranche erfahren? Anruf oder E-Mail genügt.
info@i-mation.de
Tel. +49 741 942 286-00